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Blogindex, Finanzen

Der Bundesrat hat mehrere Gesetze auf den Weg gebracht, die viele Bürgerinnen und Bürger in der aktuellen Krise mit stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten finanziell entlasten werden. Mit neuen Bürgerleistungen und einem deutlich verbesserten Wohngeld hilft der Staat vor allem Menschen mit geringem Einkommen. Andererseits sollen 48 Millionen Bürger von einem Inflationsausgleich der Einkommensteuer profitieren. Die Beschlüsse der Landeskammer im Einzelnen:

Geld der Bürger
Die viel umstrittene Reform, die das alte Hartz-IV-System ablöst, kommt nach der Zustimmung des Bundesrates am 1. Januar. Zahlungen in der Basisgarantie erhöhen sich dann um mehr als 50 Euro. Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Wesentliche Teile der Reform treten erst zum 1. Juli in Kraft. Jobcenter sollen sich besser um Arbeitslose kümmern können. Die Festanstellung soll besser werden als bisher. Dazu sollten sich Betroffene verstärkt weiterqualifizieren oder eine Ausbildung oder Umschulung beginnen. Wer eine Grundsicherung erhält, kann künftig mehr verdienen – zum Beispiel mit einem Minijob. Wer nicht mit dem Jobcenter kooperiert, wird bestraft.

Das Wohngeld
Hunderttausende weitere Haushalte in Deutschland können ab kommendem Januar erstmals Wohngeld beziehen. Der Bundesrat hat der Reform zugestimmt – trotz deutlicher Kritik am hohen Mehraufwand für die Verwaltung und der extrem kurzen Übergangszeit. Bisher haben 600.000 Haushalte diesen staatlichen Mietzuschuss erhalten. Mit der Wohngeldreform sollen bis zu 1,4 Millionen mehr dazu berechtigt sein. Außerdem soll das Wohngeld um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöht werden. Damit erhalten Abonnenten künftig durchschnittlich rund 370 Euro pro Monat.

Die Bundesländer haben jedoch erklärt, dass sie zunächst neues Personal finden und schulen und ihre IT-Systeme umstellen müssen, was nicht vor Anfang Januar möglich sein wird. „Es ist wie immer das gleiche Muster: Der Bund schreibt einen halbherzigen Gesetzentwurf und die Länder sollen ihn irgendwie umsetzen“, kritisierte Bayerns Bundesminister Florian Herrmann. Dass es zunächst Probleme bei den Bürgern geben wird, ist absehbar.

Einkommenssteuer Inflationsausgleich
48 Millionen Bürgerinnen und Bürger dürfen sich nächstes Jahr über Steuersenkungen freuen, nachdem der Bundesrat grünes Licht für den Inflationsausgleich bei der Einkommenssteuer gegeben hat. Damit wird sichergestellt, dass der Staat im Folgejahr nicht von hohen Preisen profitiert. Die sogenannte kalte Progression, eine Art heimliche Steuererhöhung durch Inflation, wird kompensiert. Damit verzichten Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2023 auf 18,6 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.

Vermieter müssen jedoch künftig die CO2-Steuer zahlen
Auch bei der Klimasteuer fürs Heizen können Mieter auf finanzielle Hilfen hoffen. Bisher mussten sie die sogenannte CO2-Steuer selbst zahlen, künftig werden die Eigentümer beteiligt. Orientierungspunkt wird die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes sein. Je schlechter, desto höher der Anteil der Eigentümer. Bei Gebäuden mit besonders hohen Emissionen müssen diese bis zu 95 % der CO2-Abgabe tragen. Ausnahmen gibt es, wenn beispielsweise Denkmalschutzvorschriften eine bessere Dämmung verhindern. Das Gesetz soll am 1. Januar in Kraft treten. Voraussetzung für die Befreiung ist allerdings, dass Vermieter ihren Mietanteil nicht einfach überweisen.