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Wer ein Elektroauto besitzt, konnte sich 2022 durch den Quotenhandel ein paar hundert Euro Prämie pro Jahr sichern. Das ist der Hintergrund – und so wird das Geld ausbezahlt.
CO₂-Emissionen müssen reduziert werden. Deutschland hat sich an verschiedenen Klimakonferenzen beteiligt. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren verschiedene Schritte im Verkehrssektor unternommen, von der CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe bis hin zur Förderung von Elektroautos. Das Ziel: Klimaschädliche Mobilität soll teurer, grüne Mobilität günstiger werden.

Seit Anfang 2022 haben die Besitzer eines batteriebetriebenen Elektroautos daher die Möglichkeit, den Bahnstrom für ihr Elektrofahrzeug als nachhaltige Antriebsenergie am Kraftstoffmarkt zu vermarkten.

Der Besitzer erhält eine finanzielle Vergütung für den Verkauf einer Flatrate. Handelsgrundlage ist die Treibhausgasminderungsrate (THG-Anteil). Sie zwingt Mineralölkonzerne dazu, die COO-Emissionen ihrer Kraftstoffe von Jahr zu Jahr zu reduzieren. Die Bundesregierung legt den Wert der jeweiligen THG-Reduktionsrate fest. Liegt sie derzeit bei sieben Prozent, werden es bis 2030 –> 25 Prozent sein.

Bisher reicht es aus, Benzin oder Diesel Biokraftstoff beizumischen, in Deutschland bis zu zehn Prozent für Benzin (E10) und bis zu sieben Prozent für Diesel (B7). Schafft ein Mineralölkonzern seine wachsenden Jahresquoten jedoch nicht mehr, muss er eine Strafe zahlen oder zusätzliche Verschmutzungsrechte kaufen, um gesetzliche Vorgaben zumindest auf dem Papier zu erfüllen.

Vom Verkauf dieser „sauberen“ Anteile im Verkehrssektor konnten bisher nur Energieversorger profitieren. Der Preis dieser Zertifikate wird nicht staatlich festgelegt, sondern je nach Angebot und Nachfrage frei am Markt festgelegt. Seit Anfang 2022 können Besitzer von Elektroautos eingespartes CO₂ „weiterverkaufen“. Berechtigt wären dazu eigentlich nur öffentliche oder private Ladepunktbetreiber. Allerdings hat der Gesetzgeber einen privaten Ladepunkt so weit gefasst, dass nahezu jeder Besitzer eines vollelektrischen Autos am Zertifikatehandel teilnehmen kann.
Wichtig: Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, weil sie auch mit fossilen Brennstoffen genutzt werden können.

Um dem Einzelnen viel Aufwand zu ersparen, schätzt das Umweltbundesamt (UBA) jährlich den durchschnittlichen Energieverbrauch eines Elektroautos und errechnet daraus marktfähige Quoten. Dazu wird die Einsparung (durchschnittlich ca. 350 kg CO₂) mit dem Faktor 3 multipliziert – so sehen es die einschlägigen Vorschriften vor.

Für das Jahr 2022 kommt das UBA mit zwei MWh Ladestrom pro Elektroauto (ab Dezember 2021). Daraus ergibt sich eine Treibhausgasminderungsrate von 1028,16 kg CO₂-Äquivalenten. Die CO₂-Quoten können dann in diesem Umfang weiterverkauft werden.

Wenn Sie mit Ihrem eigenen Elektroauto am Handel mit THG-Quoten teilnehmen möchten, müssen Sie sich bei einem der Dienstleister registrieren. Um nachzuweisen, dass Sie tatsächlich Eigentümer eines Elektroautos sind, müssen Sie eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorlegen. In der Regel reicht es aus, einen Scan oder ein Foto des Dokuments über die Website des Vermittlers hochzuladen.

Der Anbieter prüft dann die Angaben und zahlt den Bonus aus. Bei manchen Dienstleistern kurz nach der Registrierung, bei anderen erst nach einigen Monaten.

Allerdings schränken viele Vermittler dieses Versprechen ein. Häufig enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Zahlungsgarantie für die THG-Vergütung in der angekündigten Höhe. Einige Intermediäre behalten sich sogar vor, die ihnen übertragene THG-Quote nicht zu verkaufen und dann kein Geld zu zahlen. Sie sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig lesen, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.